- Beweis durch Beispiel
Der Autor behandelt nur den Fall n=2 und unterstellt dann, daß die Vorgehensweise für
den allgemeinen Fall klar ist.
- Beweis durch Einschüchterung
"Trivial!"
- Beweis durch präzise Bezeichnungen
"Sei p ein Punkt q, wir wollen ihn als r kennzeichnen."
- Beweis durch konfuse Lehrkörper
Der Professor sagt A, schreibt B, meint dabei C, rechnet weiter mit D, bekommt E heraus, aber F
wäre richtig gewesen.
- Beweis durch überladene Notation
Am besten, man verwendet mindestens vier Alphabete und viele Sonderzeichen. Hier reicht das
griechische Alphabet alleine nicht mehr aus, um engagierte Zuhörer abzuschrecken. Ein kurzer Exkurs
in die hebräischen Sonderzeichen sollte aber auch den stärksten Zweifler zum Schweigen
bringen.
- Beweise durch Auslassen
"Die Details bleiben als leichte Übungsaufgabe dem geneigten Leser
überlassen."
"Die anderen 253 Fälle folgen völlig analog hierzu."
"..."
"Beweis: hier nicht."
"Den genaueren Beweisablauf behandeln wir
in der Übung."
- Beweis durch Verwirrung
Eine lange, zusammenhanglose Folge von wahren und/oder bedeutungslosen, syntaktisch verwandten
Aussagen wird verwendet. Während der engagierte Leser noch versucht, den roten Faden zu finden,
wird er durch parallele Anwendung der "überladenen Notation" verwirrt.
- Beweis durch persönliche Mitteilung
"Der Tensorierungsoperator ist rechtsexakt (W. Trinks, persönliche Mitteilung)."
- Beweis durch Reduktion auf das falsche Problem
"Um zu zeigen, daß dies eine Abbildung in die Menge der s-saturierten Ideale ist,
reduzieren wir es auf die Riemannsche Vermutung."
- Beweis durch nicht verfügbare Literatur
Der Autor zitiert ein einfaches Korollar eines Theorems, welches problemlos nachgelesen werden
kann und zwar in einem Mitteilungsblatt der slovenischen philologischen Gesellschaft, 1883. Diese
Beweisführung ist völlig erschöpfend und wird seit Jahrzehnten mit Vorliebe bei
schriftlichen Ausarbeitungen (siehe Literaturangaben in beliebigen Dissertationen und Habitilationen)
angewandt.
- Beweis durch rekursiven Querverweis
"In Quelle a wird Satz 5 gefolgert aus Satz 3 der Quelle b, welcher seinerseits sofort aus
Korollar 6.2 der Quelle c folgt, den man trivial aus Satz 5 der Quelle a erhält."
- Beweis durch Metabeweis
Es wird ein Verfahren angegeben, um den geforderten Beweis zu konstruieren. Die Korrektheit des
Verfahrens wird unter Anwendung einer der oben genannten Beweisführungsprinzipien unwiderlegbar
nachgewiesen.
- Beweis durch Scheinverweis
Nichts, dem zitierten Satz auch nur entfernt ähnliches, erscheint in der angegebenen Quelle.
- Wischtechnik-Methode
Man wischt die entscheidenden Stellen des Beweises sofort nach dem Anschreiben wieder weg (rechts
schreiben, links wischen).
- Beweis durch Autoritätsgläubigkeit
"Das muß stimmen. Das steht so im Forster."
- Beweis durch Autoritätskritik
"Das kann nicht stimmen. Das steht so im Jünich."
- Kommunikative Beweismethode
"Weiß das vielleicht jemand von Ihnen?"
- Kapitalistische Beweismethode
"Eine Gewinnmaximierung tritt ein, wenn wir gar nichts beweisen, dann verbrauchen wir
nämlich am wenigsten Kreide."
- 3-W-Methode
"Wer will's wissen?"